Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Firma Yeter Schutt- und Containerservice GmbH
– allgemeine Geschäftsbedingungen –


Allgemeines

Der Vertrag wird zwischen dem Besteller (nachstehend Auftraggeber genannt) und der Firma Yeter GmbH durch die überwiegend telefonische Annahme der Bestellung zu den nachfolgend genannten Bedingungen geschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen.


Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschließlich Zufahrten sowie Gas,- Wasser,- Stromleitungen sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so herzurichten (befestigt, abgesperrt und ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit den für die Auftragserfüllung erforderlichen schweren Fa. Yeter Fahrzeugen bedenkenlos erbracht werden kann. Für Schäden jeglicher Art, die Fa. Yeter GmbH infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstell-/Lagerplätze entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.


Vergebliche Anfahrten und/oder Wartezeiten (z.B. Polizei oder Abschleppdienst abwarten) gehen immer zu Lasten des Auftraggebers und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Der Fahrer entscheidet (aufgrund seiner noch durchzuführenden Aufträge), ob die Beseitigung der Behinderung und/oder das Eintreffen von Polizei bzw. Abschleppdienst abgewartet werden kann.


Unsere Terminzusagen sind immer als unverbindlich anzusehen, da wir neben den vorgenannten Gründen auch in erheblichem Maß von den Verkehrs- und Wetterverhältnissen abhängig sind. Die mögliche Nichteinhaltung begründet daher keinerlei Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers. Fa. Yeter GmbH wird jedoch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die bestellte Leistung so termingerecht wie möglich ausführen.


Die polizeiliche Genehmigung/ Ausnahmegenehmigung für das Stell en von Container im öffentlichen Straßenland liegt uns vor (10 Tage). Die in jedem Falle nach 10 Tagen erforderliche Genehmigung vom zuständigen Tiefbauamt beantragt der Auftragnehmer auf Bestellung und gegen Entgelt. Ggf. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrungen oder etwa durch Beleuchtung hat der Auftraggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen u.a. auch der Straßenverkehrsordnung selbst durchzuführen. Für unterlassene Sicherung oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er hat Firma Yeter GmbH ggf. von Ansprüchen Dritter freizustellen.


Unsere Leistungsnachweise, die (sofern die Baustelle besetzt war) vom Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter auf Richtigkeit geprüft und unterschrieben wurden, sind Rechnungsgrundlage. Nachträglich auftretende Reklamationen können daher nicht berücksichtigt werden.
Für von unserem Personal verursachte Schäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zu der Höhe nach der unsere Versicherer (ggf. unter Zugrundelegung des AGNB-Vertrages) Ersatz zu leisten haben. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis des Auftraggebers angezeigt wird. Soweit die Haftung von Fa. Yeter GmbH durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadenersatzansprüche gegen unser Personal. Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren sechs Monate nach Kenntnis des Schadens durch den Auftraggeber oder seiner Mitarbeiter, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage der Schadenersatz geltend gemacht wird.


Preis- und Zahlungsvereinbarung
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in vorgeschriebener Höhe zusätzlich berechnet. Erhöhen sich nach Angebotsabgabe oder Containergestellung, jedoch vor Abholung des Containers, die Deponiegebühren, so gelangt der neue Preis zur Berechnung. Leistungen bzw. Rechnungen der Fa. Yeter GmbH sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.


Vorschüsse kann Fa. Yeter GmbH vom Auftraggeber bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen. Leistet der Auftraggeber den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, kann Fa. Yeter GmbH den Vertrag fristlos kündigen und die Erbringung der bestellten Leistung ablehnen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen trifft die rechtlich zulässige Regelung, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile und für sämtliche gegenwertige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Geschäftssitz der Fa. Yeter GmbH (Amtsgericht Cottbus). Cottbus ist auch Gerichtsstand für den Fall, dass Ansprüche gegen Nichtvollkaufleute im gerichtlichen Mahnverfahren erhoben werden.